Zustiften
Eine Zustiftung erhöht den Kapitalstock
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundvermögen der Haori-Stiftung. Ihr Geld wird zum Kapital der Stiftung mit angelegt. Nur der Zins-Ertrag aus Ihrer Zustiftung wird dann für die Finanzierung der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung verwendet. Damit dies gelingt, hat die Haori- Stiftung ein grundsolides und doch auch professionelles Finanzmanagement. Ihre Zustiftung ist also nicht zum direkten Verbrauch bestimmt. Ihr Geld wirkt mit Hilfe der Erträge über Generationen. Das ist das Besondere an einer Zustiftung. Eine Spende dagegen könnte nur einmal verwendet werden.
Einfacher Weg
Die Zustiftung ist der einfachste Weg des Stiftens. Sie brauchen selbst keine Stiftung zu gründen und vertrauen sich einer bestehenden Stiftung an. Da Sie keine eigene Stiftung errichten, sondern die Haori-Stiftung nutzen, entfallen so bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung, die Genehmigung sowie die Stiftungsverwaltung. Dies ist alles bereits durch die Haori-Stiftung gegeben. Das macht eine Zustiftung so attraktiv: Wenig Aufwand – hohe Wirkung.
Allgemeine Zustiftung
Allgemeine, nicht zweckgebundene Zustiftungen, gehen in das allgemeine Stiftungsvermögen ein. Wohin die Erträge dieser Zustiftungen fließen, wird jährlich von der Haori- Stiftung neu festgelegt.
Zweckgebundene Zustiftungen
Wenn Sie festlegen wollen, dass die Erträge Ihrer Zustiftung für bestimmte Projekte verwendet werden sollen, ist dies grundsätzlich möglich, Die Haori-Stiftung behält sich aber vor, dies zu genehmigen.
Ihr Kontakt zu uns: info@haori-stiftung.de
Das Bankkonto für Ihre Zustiftung oder Spende:
DE 38 29190024 0002 0001 00 Bremische Volksbank Weser-Wümme eG
Zustiften zu Lebzeiten
Wurden früher Zustiftungen meist nach dem Tode vermacht, so hat sich dies in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Heute erfolgen die meisten Zustiftungen bereits zu Lebzeiten. Der Stifter kann dadurch stärker mitwirken, wie sein Geld eingesetzt wird. Auch steuerlich hat dies Vorteile. Wir, von der Haori-Stiftung, freuen uns über aktive Zustifter. Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen und gestalten Ihre Zustiftung so, dass Sie miterleben, wie Ihre Gabe für die Zukunft eingesetzt wird. Eine schnellere Entscheidung über die Annahme erfolgt zeitnah durch den Vorstand der Stiftung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Seit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom Sommer 2007 haben Zustifter bei den Steuervorteilen den gleichen Status wie Gründungsstifter. Das ist ein enormer Vorteil. Somit können Sie als Zustifter innerhalb von zehn Jahren bis zu
1 Million Euro steuerlich wirksam zustiften. Damit ist eine Zustiftung steuerlich besser gestellt als eine eventuelle Verschenkung an eine Organisation oder Angehörige. Denn Schenkungen werden, wenn sie bestimmte Freigrenzen überschritten haben, besteuert. Wichtig ist uns als Stiftung auch, dass die Zustifter eine steuerliche Beratung bekommen haben. Nutzen Sie hierzu Ihren Steuerberater.
So einfach können Sie zu Lebzeiten zustiften:
Bei kleineren Summen stiften Sie einfach auf das Konto der Haori Stiftung. Bei größeren Summen beraten Sie sich bitte vorher mit Ihrem Steuerberater. Suchen Sie gerne mit uns das Gespräch. Wir können zusammen eine Zustiftungsvereinbarung treffen. Danach erfolgt die Überweisung auf das Konto. Sie erhalten von uns die Zuwendungsbestätigung für Ihr Finanzamt.
Wir stehen Ihnen immer mit Rat zur Seite.
Zustiften nach dem eigenen Tode
Natürlich ist der klassische Weg der Zustiftung über Testament bei der Haori-Stiftung ebenso möglich. Ihr Testament ist Ihr schriftlicher Wille, in dem Sie selbst entscheiden, was nach dem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Aus diesem Grunde raten wir zu einer guten Nachlassplanung. In Ihrem Testament können Sie dann der Haori-Stiftung eine Geldsumme als Zustiftung zukommen lassen. Wichtig ist dabei aber, dass Sie deutlich schreiben, dass es sich um eine „Zustiftung“ handelt. Damit ist klargestellt, dass Ihr Geld nicht einfach als Spende verbraucht, sondern wirklich langfristig angelegt wird.
Beratung
Es gibt viele Wege, über eine Zustiftung oder ein Testament der nächsten Generation Wertvolles anzuvertrauen. Wenn Sie noch Fragen oder Wünsche haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Gerne können auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Wenn Sie bereits beschlossen haben, die Haori-Stiftung als Vermächtnisnehmer oder Erben in Ihr Testament aufzunehmen, dann freuen wir uns über eine entsprechende Mitteilung. Zwingend ist dies nicht.
Alle Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
